Die Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung

Die Gesetzliche Unfallversicherung lässt sich durch eine private Unfallversicherung optimal ergänzen. Besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung, empfehlen wir den Abschluss einer privaten Unfallversicherung auf jeden Fall zu prüfen.

Allgemeines über die gesetzliche Unfallversicherung

Die Unfallversicherung besteht seit 1884 und gehört zu den ersten sozialen Absicherungen für Arbeitnehmer. Ihr Beitrag richtet sich nach dem Verdienst und verschiedenen Gefahrenklassen und wird vom Arbeitgeber bezahlt. Das rührt daher, weil die gesetzliche Unfallversicherung innerhalb der Sozialversicherung eine Sonderstellung einnimmt.

  • Schutz bei den Folgend eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
  • Beiträge zahlt ausschließlich der Arbeitgeber
  • ganzheitlicher Ansatz: Prävention, Rehabilitation und Entschädigung

Während die Krankenversicherung und die Rentenversicherung Versicherungen gegen bestimmte Versicherungsfälle darstellen, trägt die Unfallversicherung, neben Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, auch die zivilrechtliche Haftpflicht des Unternehmers gegenüber den Arbeitnehmern des Betriebs.

Wichtigster Träger für die gesetzliche Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Bundesagentur für Arbeit, Bund, Länder und Gemeinden).

Wer ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert? 

Kraft Gesetz (§2 SGB VII) sind alle sind alle Arbeitnehmer, Azubis, Schüler, Studenten, Kinder in Einrichtungen und Landwirte mit Ihren mitarbeitenden Ehegatten in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Besteht keine Pflichtversicherung (Bsp. Selbständige, Freiberufler und Unternehmer) können sich diese freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern ( §6 SGB VII).

Zu beachten ist aber, dass es einige Branchen gibt (Bsp. Friseure, manche Handwerker), die zwar Selbständig sind, Kraft Satzung des Unfallversicherungsträgers aber dennoch sich pflichtversichern müssen (§3 SGB VII). 

Wann erhalten Sie Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung?

Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie ausschließlich dann, wenn es sich um Arbeitsunfälle oder Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg handelt. Nicht versichert sind Sie vor und nach der Arbeit, an Wochenenden, an Feiertagen oder auch im Urlaub. Folglich besteht auch in Ihrer Freizeit oder zu Hause kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung.

  • Arbeitsunfälle
  • Berufskrankheiten
  • Wegeunfall (direkter Arbeitsweg, kein Umweg)

Versicherungsschutz besteht ausschließlich innerhalb Deutschlands. Weil nur ein ein Teilbereich der verschiedenen Unfallmöglichkeiten versichert ist, spricht man hier auch von einer sogenannten Ausschnittsdeckung – es wird nur ein Ausschnitt aller Varianten abgesichert.

Die private Unfallversicherung hingegen schützt Sie weltweit und deckt neben Arbeits- und Wegeunfällen auch Unfälle ab, die im Privatbereich, Hobby und Freizeit passieren.

Welche Leistungen erbringt die gesetzliche Unfallversicherung?

Eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20%. Nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind Hausfrauen und Rentner.

Sie übernimmt Heilbehandlungen, zahlt ein Verletztengeld bzw. eine Verletztenrente oder auch ein Übergangsgeld. Auch Gelder zur Berufshilfe, Sterbegeld oder einer Rente für Hinterbliebene sind Bestandteil der gesetzlichen Unfallversicherung Leistungen.

Berechnungsgrundlage für die Leistungen ist der Jahresverdienst der betroffenen Person. Als Jahresverdienst werden Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen der letzten 12 Monate vor (!) dem Monat, in dem der Versicherungsfall war, aufaddiert. Als Arbeitsentgelt bezeichnet man die laufenden oder einmaligen Einnahmen der Beschäftigung. Das Arbeitseinkommen hingegen ist der Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Was viele aber nicht wissen ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung vor allem für die Unfallverhütung zuständig ist und für die Rehabilitation, sowie die finanzielle Entschädigung von Betroffenen. 

Weil die gesetzliche Unfallversicherung in vielen Bereichen keinen oder keinen ausreichenden Schutz bietet, empfehlen wir den Vergleich von Unfallversicherungen zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung.