Die Progression in der privaten Unfallversicherung
Den Allgemeinen Unfall Bedingungen nach kann eine Invalidität je Unfall maximal 100% betragen, was auch logisch erscheint. Dennoch kann je nach Höhe des Invaliditätsgrad der Kapitalbedarf unterschiedlich hoch sein, was sich über die Vereinbarung einer Progression steuern lässt.
Darum sollte man sie vereinbaren!
Wer sich schwer verletzt sieht sich neben finanziellen Ausfällen (Bsp. Verdienstausfall) und körperlichen Einschränkungen häufig auch noch weitere Kosten ausgeliefert, um die plötzlich veränderte Lebenssituation besser in den Griff zu bekommen.
Um den Betroffenen hier weiterhelfen zu können, bietet die Unfallversicherung Mehrleistungs- und Progressionsmodelle zur Leistungssteigerung an.
Dadurch wird bei höheren Invaliditätsgraden die Invalidätitsleistung deutlich erhöht, als dies normalerweise anhand des Invalitätsgrades der Fall sein würde.Es gibt Progressionsstufen von bspw. 225%, 350%, 500% bis hin zu 1.000%.
Rechenbeispiel: Progression 225%
Nehmen wir an, es wird eine Grundsumme in der privaten Unfallversicherung i.H.v. 100.000 EUR vereinbart mit einer Progression von 225%. Beträgt der Invaliditätsgrad nach einem Unfall mehr als 25% erhöht sich die Leistung des Versicherers. Sie erhielten bei einer Progression von 225% für den
- 25% nicht übersteigenden Invaliditätsgrad die einfache Versicherungssumme
- 25% übersteigenden, nicht aber 50% übersteigenden Invaliditätsgrad die doppelte Invaliditätssumme
- 50% übersteigenden Teil des Invaliditätsgrads die 3-fache Invaliditätssumme
Rechenbeispiel:
Bis 25% Invalidität erhielten Sie die einfache Versicherungssumme (Bsp. 25% von 100.000 = 25.000 EUR) ausgezahlt. Zwischen 26% – 50% Invalidität die doppelte Summe (Bsp. 25% von 100.000 x 2 = 50.000 EUR) und von 51% – 100% die dreifache Versicherungssumme (Bsp. 50% von 100.000 x 3 = 150.000 EUR) In unserem Beispiel würden Sie demnach bei Vollinvalidität nicht 50.000 EUR sondern 225.000 EUR Leistung aus der privaten Unfallversicherung erhalten.
Hat das Auswirkungen auf die Unfallversicherung Beiträge?
Ja, definitiv. Die Unfallversicherung Gesellschaften verlangen für die Vereinbarung einer Progression einen Prämienanteil. Dennoch kann es günstiger sein, die Grundsumme etwas geringer anzusetzen (Bsp. 3-5 fache des Jahresbruttoeinkommens) und über die Progression eine höhere Leistung bei Vollinvalidität zu vereinbaren. Wie genau sich das auf die Prämien auswirkt zeigt Ihnen unser Unfall Versicherungsvergleich im Detail.